Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das gewählte Vertretungsorgan der Arbeitnehmer*innen. Er tritt für ihre Rechte gemäß Arbeitsverfassungsgesetz ein und ist Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Belangen.
Betriebsratskörperschaften
Die Caritas Kärnten besteht aus vier Vereinen: Kärntner Caritasverband, Caritas Institut für Betreuung und Pflege, Caritas: Team Lebensgestaltung und Caritas-Institut: Kinder und Jugend. Deshalb gibt es mehrere Betriebsrats-Körperschaften, die jeweils eine Betriebsratsvorsitzende als erste Ansprechpartnerin hat.
Der Zentralbetriebsrat ist für Themen, die die gesamte Organisation betreffen, zuständig.
Manuela Gradnitzer
Betriebsratsvorsitzende - Zentralbetriebsrat & Institut für Betreuung und Pflege
9020 Klagenfurt
Michaela Schusser
Betriebsratsvorsitzende - Caritas: Team Lebensgestaltung
9020 Klagenfurt
Barbara Ogris M.Ed. MSc
Betriebsratsvorsitzende - Kärntner Caritasverband
9020 Klagenfurt
Zuständigkeiten der Körperschaften
Die Körperschaft des Instituts für Betreuung und Pflege ist für die Arbeitnehmer*innen der Caritas-Pflegewohnhäuser und der Angestellten des genannten Instituts zuständig.
Die Körperschaft des Caritas: Team Lebensgestaltung ist für die Arbeitnehmer*innen der Werkstätten und Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung und der Angestellten des genannten Instituts zuständig.
Die Körperschaft des Kärntner Caritasverbandes ist für die Arbeitnehmer*innen der Zentrale und für die Bereiche Menschen in Not, Menschen in Krisen, Mobile Betreuung und Pflege und Schulbildung sowie das Studentenheim Concordia zuständig.