Betriebsrat

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Der Betriebsrat ist das gewählte Vertretungsorgan der Arbeitnehmer*innen. Er tritt für ihre Rechte gemäß Arbeitsverfassungsgesetz ein und ist Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Belangen.

Betriebsratskörperschaften

Die Caritas Kärnten besteht aus vier Vereinen: Kärntner Caritasverband, Caritas Institut für Betreuung und Pflege, Caritas: Team Lebensgestaltung und Caritas-Institut: Kinder und Jugend. Deshalb gibt es mehrere Betriebsrats-Körperschaften, die jeweils eine Betriebsratsvorsitzende als erste Ansprechpartnerin hat.

Der Zentralbetriebsrat ist für Themen, die die gesamte Organisation betreffen, zuständig.

Manuela Gradnitzer

Betriebsratsvorsitzende - Zentralbetriebsrat & Institut für Betreuung und Pflege

Michaela Schusser

Betriebsratsvorsitzende - Caritas: Team Lebensgestaltung

Benediktinerplatz 10

9020 Klagenfurt

Barbara Ogris M.Ed. MSc

Betriebsratsvorsitzende - Kärntner Caritasverband

Sandwirtgasse 2

9020 Klagenfurt

Zuständigkeiten der Körperschaften

Die Körperschaft des Instituts für Betreuung und Pflege ist für die Arbeitnehmer*innen der Caritas-Pflegewohnhäuser und der Angestellten des genannten Instituts zuständig.

Die Körperschaft des Caritas: Team Lebensgestaltung ist für die Arbeitnehmer*innen der Werkstätten und Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung und der Angestellten des genannten Instituts zuständig.

Die Körperschaft des Kärntner Caritasverbandes ist für die Arbeitnehmer*innen der Zentrale und für die Bereiche Menschen in Not, Menschen in Krisen, Mobile Betreuung und Pflege und Schulbildung sowie das Studentenheim Concordia zuständig.