Mein Kirchenbeitrag für Menschen in Not
Wussten Sie schon, dass Sie festlegen können, wofür Ihr Kirchenbeitrag verwendet wird? 50 Prozent Ihres Beitrages können Sie etwa zugunsten unserer Arbeit zweckwidmen. Damit ermöglichen Sie Hilfe, Beratung, Obdach, Pflege sowie Inklusion und Bildung. Ihr Beitrag wird damit zu einem echten Zeichen gelebter Nächstenliebe und solidarischer Verbundenheit mit unseren Mitmenschen.
Es funktioniert schnell und einfach:
Füllen Sie den folgenden Zweckwidmungsantrag aus und schicken diesen an die angegeben (Mail-)Adresse oder Sie führen die Zweckwidmung direkt bei Ihrer jeweiligen Kirchenbeitragsstelle durch.
Zweckwidmungsantrag
Die Zweckwidmung kann für bis zu fünf Jahre festgelegt werden. Danach muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Ihr Widmungsanteil wird uns am Jahresende gutgeschrieben.