Mein Kirchenbeitrag für Menschen in Not

Wussten Sie schon, dass Sie festlegen können, wofür Ihr Kirchenbeitrag verwendet wird?  50 Prozent Ihres Beitrages können Sie etwa zugunsten unserer Arbeit zweckwidmen. Damit ermöglichen Sie Hilfe, Beratung, Obdach, Pflege sowie Inklusion und Bildung. Ihr Beitrag wird damit zu einem echten Zeichen gelebter Nächstenliebe und solidarischer Verbundenheit mit unseren Mitmenschen.

Es funktioniert schnell und einfach:

Füllen Sie den folgenden Zweckwidmungsantrag aus und schicken diesen an die angegeben (Mail-)Adresse oder Sie führen die Zweckwidmung direkt bei Ihrer jeweiligen Kirchenbeitragsstelle durch.

Zweckwidmungsantrag

Die Zweckwidmung kann für bis zu fünf Jahre festgelegt werden. Danach muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Ihr Widmungsanteil wird uns am Jahresende gutgeschrieben.

So kommt Ihr Kirchenbeitrag an

Sr. Grete Traußnig Wohnungslosenhilfe

Unsere Wohnungslosenhilfe bietet mit unserer Tagesstätte „Eggerheim“ neben vielfältigen Hilfen im Rahmen der Wohnungssuche ein Stück Heimat und Familie an. – Darum wollen wir DANKE sagen, denn Ihr Kirchenbeitrag macht es erst möglich.